
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und sonstigen Leistungen des Deutschen Golf Verbandes e. V. (nachfolgend nur DGV) im Zusammenhang mit der Kampagne „play golf – have fun“, insbesondere den Verkauf der sog. play-golf-Card sowie die Nutzung der Angebote auf der Webseite zur Kampagne unter der URL www.playgolf.de. Der Geltung hiervon abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Der DGV behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen. Die geänderten und/oder ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Webseite zur Kampagne unter der URL www.playgolf.de. Es gelten die auf der Webseite abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung.
1. Die play-golf-card bietet interessierten Personen die Möglichkeit, den Golfsport im Rahmen eines zweistündigen Probetrainings auf der Golfanlage eines teilnehmenden DGV-Mitglieds (nachfolgend nur teilnehmende Golfanlage) auszuprobieren. Zur Teilnahme am Probetraining ist der Erwerb einer sog. play-golf-card notwendig, die auf einer der teilnehmenden Golfanlagen eingelöst werden kann.
2. Anbieter der play-golf-card unter der URL www.playgolf.de
1. Die play-golf-card kann als Plastikkarte im Scheckkartenformat oder als sog. e-card (pdf-Dokument) erworben werden (hier gemeinsam nur als play-golf-card bezeichnet). Der Vertrieb der play-golf-card erfolgt insbesondere durch den DGV (etwa unter der URL www.playgolf.de), über die teilnehmenden DGV-Mitglieder, sofern von diesen gewünscht, und gegebenenfalls über Vertriebspartner des DGV.
2. Zum Kauf der play-golf-card unter der URL www.playgolf.de ist die einmalige Anmeldung zum Online-Shop des DGV erforderlich, bei der notwendig Name, Vorname und eine E-mail-Adresse anzugeben sind. Alle im Online-Shop ausgewiesenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit Kosten eines Postversandes anfallen, sind diese gesondert ausgewiesen. Beim Erwerb der play-golf-card als sog. e-card können in Abhängigkeit vom Internetprovider darüber hinaus zusätzliche Kosten für die Datenübertragung entstehen. Mit Absenden der Bestellung am Ende des Bestellvorgangs gibt der Nutzer gegenüber dem DGV ein verbindliches Angebot ab, das vom DGV frühestens durch Zusendung der play-golf-card angenommen wird.
3. Die play-golf-card berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einem Probetraining (zeitlicher Umfang ca. 2 Stunden) unter fachkundiger Anleitung und kann auf der teilnehmenden Golfanlage eingelöst werden. Die teilnehmenden Golfanlagen werden auf der Webseite unter der URL www.playgolf.de bekannt gegeben. Änderungen der teilnehmenden Golfanlagen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der DGV wird, soweit möglich und zumutbar, auf der Webseite zur play-golf-card unter der URL www.playgolf.de eine jeweils aktuelle Liste der teilnehmenden DGV-Mitglieder vorhalten.
4. Die play-golf-card ist nicht personengebunden und kann auf Dritte übertragen werden. Der gewerbliche Handel mit play-golf-cards ist untersagt.
5. Der Kauf einer play-golf-card begründet keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Probetraining auf einer bestimmten Golfanlage. Der DGV weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bedingungen des Probetrainings, insbesondere die zeitliche Lage, die Zusammensetzung und Größe der Gruppe sowie die Auswahl der mit der Durchführung betrauten Person, von den teilnehmenden Golfanlagen festgelegt werden. Der DGV empfiehlt daher ausdrücklich, sich vor dem Kauf einer play-golf-card über die Bedingungen des Probetrainings bei den teilnehmenden Golfanlagen zu informieren.
6. Die Teilnahme am Probetraining ist gegen Vorlage der play-golf-card auf der teilnehmenden Golfanlage möglich. Bei Vorlage wird die play-golf-card von der teilnehmenden Golfanlage durch Eingabe und Übermittlung der aufgebrachten Identifikationsnummer an den DGV über das Intranet-Informationssystem abgeglichen und hierdurch entwertet. Eine Entwertung von play-golf-cards im Scheckkartenformat erfolgt darüber hinaus durch das Ablösen des auf Rückseite angebrachten Aufklebers. DGV-Mitglieder sind nicht verpflichtet, play-golf-cards im Scheckkartenformat einzulösen, deren Aufkleber bei Vorlage bereits entfernt wurde.
7. Die Rückgabe bzw. der Umtausch der play-golf-card ist ausgeschlossen bzw. liegt im Ermessen des DGV. Im Falle eines Umtausches der play-golf-card ist der Käufer dem DGV zum Ersatz nutzloser Aufwendungen (z. B. Vertriebskosten) verpflichtet. Die Ersatzpflicht gilt nicht in Fällen, in denen ein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht des Käufers besteht.
8. Der DGV behält sich vor, bei Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Käufer, insbesondere bei der Nichterfüllung von Zahlungspflichten durch Rücklastschrift, die erworbene play-golf-card zu entwerten.
9. Die play-golf-card ist innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren ab Erhalt einzulösen. Nach Ablauf der Frist berechtigt die erworbene play-golf-card nicht mehr zur Teilnahme an einem Probetraining. Ein Anspruch gegen den DGV auf Umtausch oder Rückerstattung des Wertes der play-golf-card besteht nach Ablauf der Frist nicht.
Für die Durchführung von Gewinnspielen gilt, sofern nicht im Einzelfall abweichendes geregelt ist, Folgendes: Bei der Teilnahme von Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Auf Verlangen des DGV ist der Teilnehmer verpflichtet, einen Altersnachweis oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Es gilt der zum Gewinnspiel benannte Einsendeschluss. Verspätet zugegangene Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Sollten im Rahmen eines Gewinnspiels mehrere Preise ausgelobt sein, ist pro Teilnehmer nur ein Gewinn möglich. Bei der Auslobung von Sachpreisen und Gutscheinen ist der Umtausch in Bargeld ausgeschlossen. Unter mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
1. Der DGV weist ausdrücklich darauf hin, dass das Probetraining in der alleinigen Verantwortung des teilnehmenden DGV-Mitglieds durchgeführt wird. Der DGV übernimmt keine Haftung für Schäden gleich welcher Art, die bei oder aus der Teilnahme am Probetraining entstehen.
2. Der DGV ist bemüht, den jederzeitigen, ordnungsgemäßen Betrieb der Webseite sicherzustellen, garantiert jedoch weder die ununterbrochene Nutzbarkeit der URL www.playgolf.de noch gewährleistet oder haftet er für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen, Fehlübertragungen oder Ausfälle. Mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, haftet der DGV insbesondere nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Benutzerdaten durch Dritte (z.B. von Hackern).
3. In jedem Fall unberührt bleibt die Haftung des DGV - sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach - für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt darüber hinaus nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der (leicht) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Als Vertragspflicht in diesem Sinne gelten alle Pflichten,
• deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf,
• deren Einschränkung zur Aushöhlung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Vertragspartner führt, etwa weil sie solche Rechte wegnehmen oder einschränken, die der Vertrag nach seinem Inhalt oder Zweck gerade zu gewähren hat.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - gleich aus welchem Rechtsgrunde - unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung am Nächsten kommt.
Stand: 16.12.2011